Der Blogger Nathan Mattes sammelt auf der Webseite wir-sind-afd.de Äußerungen von AfD-Politikern, die belegen, dass die Partei rechtsextrem, rassistisch und menschenverachtend ist. Er entlarvt die Partei mit ihren eigenen Worten. Das passte den Rechtsradikalen nicht, sie schickten Mattes eine Unterlassungserklärung. Die unterschrieb der Blogger nicht, ließ es auf eine Klage ankommen – und verlor vor dem Landgericht Köln.
Das Landgericht Köln begründet im Urteil (PDF), die Domain verletze die Namensrechte der Partei und Mattes müsse die Domain abgeben. Kommt er dem nicht nach, droht ihm ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Laut den Richtern erfolge eine Zuordnungsverwirrung, da die Betrachter davon ausgehen müssen, die AfD betreibe die Seite selbst.
Miriam Vollmer, die Anwältin von Mattes, sagt: „Herr Mattes hat sich nicht als AfD ausgegeben.“ Er habe den Namen eben nicht „namensmäßig gebraucht“. Die Interessen der Partei würden nicht verletzt. Und tatsächlich ist auf den zweiten Blick klar erkennbar, dass die Seite nicht von der AfD stammen kann: Statt des Parteilogos prangt ein nach unten gerichteter Daumen auf dem Kopf der Seite, auch wird durch den Kontext klar, dass es sich um eine Seite gegen die AfD handelt.
Solidaritätswelle mit Blogger
Für Mattes war die Klage auch ein finanzielles Risiko. Knapp 10.000 Euro hat ihn das bisherige Verfahren gekostet. Eine Freundin startete deshalb für ihn ein Crowdfunding im Netz. Schon nach ein paar Tagen sind nun 50.000 Euro erreicht. Der Blogger hat damit alle Möglichkeiten, auf das Urteil zu reagieren: „Wir sind total überrascht von der Solidarität“, sagt er gegenüber netzpolitik.org. „Wir haben uns noch nicht entschieden, ob wir in Berufung gehen. Doch nach Gesprächen mit Freunden und Anwälten bin ich durchaus optimistisch, dass eine Berufung reelle Chancen hat“, so Mattes weiter. Egal, wie es nun weitergeht: Geld, das nicht für den Rechtsstreit benötigt wird, fließt jeweils zur Hälfte an den Flüchtlingspaten Syrien e. V. und an Sea-Watch. Beides Projekte, die der AfD nicht in den Kram passen dürften.
Nicht in dem Kram passt der rechtsradikalen Partei und ihren Anhängern auch, dass überhaupt jemand seine Meinungsfreiheit nutzt und Projekte macht, deren Ziel die demokratische Auseinandersetzung mit der Partei ist. Seit dem Urteil und dem Spendenaufruf wird Mattes verbal bedroht, seine Privatadresse tauchte in einem Naziforum auf, Unbekannte kontaktierten seinen Arbeitgeber.
Kritik am Urteil
Das Urteil selbst wurde von verschiedener Seite kritisiert. So schreibt zum Beispiel der Anwalt Thomas Stadler auf Internet Law:
Auch eine Verletzung der schutzwürdigen Interessen der AfD ist entgegen der Ansicht des Landgerichts Köln nicht gegeben. An dieser Stelle ist in besonderem Maße der Einfluss des Grundrechts aus Art. 5 GG zu beachten und eine Abwägung der berechtigten Interessen der AfD mit dem Recht des Domaininhabers auf Meinungsfreiheit vorzunehmen. Gerade politische Parteien müssen sich dem öffentlichen Meinungskampf stellen. Das ist ihrer Stellung immanent. Dies gilt in besonderem Maße für eine Partei wie die AfD, die fortlaufend in hetzerischer Art und Weise versucht, öffentliche Aufmerksamkeit zu erregen. Darüber hinaus ist auch zu berücksichtigen, dass es der AfD kaum um die Domain als solche gehen dürfte, sondern darum, Kritik zu erschweren. Selbst der flüchtige Betrachter bemerkt beim Aufruf der Website auf den ersten Blick, dass es um eine kritische/ablehnende Auseinandersetzung mit dieser rechtsradikalen Partei geht. Bereits die Eingangssätze „Wir sind AfD (Symbol eines gesenkten Daumens). Wir sind eine rechtsextreme, rassistische, menschenverachtende Partei und wir wollen in den Deutschen Bundestag.“ sprechen insoweit für sich.
Anwalt Markus Kompa schreibt bei Telepolis:
Artikel 5 Grundgesetz beinhaltet auch die Freiheit, sein Werk ggf. plakativ und meinungsstark zu betiteln. Vorliegend kommt der charmante Umstand hinzu, dass ja die Inhalte offenbar tatsächlich authentisch sind. Solange etwa AfD-Superstar Bernd Höcke nicht ernsthaft aus der Partei ausgeschlossen wird, muss sich diese dessen Äußerungen vorhalten und zurechnen lassen. Daher gibt es für eine solch prangerhafte Zusammenstellung kaum einen sarkastisch wirksameren Titel als eben wir-sind-afd.de, der im Kontext eben der Auseinandersetzung mit dieser selbst zur Provokation neigenden Partei zu sehen ist.
Und Ulf Buermeyer, Richter am Landgericht Berlin, schätzt den Fall im Podcast „Lage der Nation“ so ein:
Es geht in dem Fall um Dekonstruktion der AfD durch Transparenz. Es geht darum, zu entlarven was die AfD ist, indem man sie einfach selbst sprechen lässt. Und der Witz der Seite ist gerade das Spielen mit dem Eindruck, die AfD spreche selbst. Und deswegen ist das Urteil des Landgerichts verfassungsrechtlich unterbelichtet. Die Seite ist schon ein Grenzfall. Das spielt mit den Grenzen des Rechts, aber so einfach wie das Landgericht kann man es sich nicht machen.
Buermeyer verweist auch auf die Beschreibung von Nathan Mattes im Urteil, in dem er als sogenannter Blogger vorgestellt wird, der das Blog bullenscheisse.de betreibe. Mit so einem Framing stelle das Gericht Mattes als linksradikalen Spinner dar, der gegen die Polizei sei und damit sei auch klar: „Der muss verlieren.“
In einem neuerlichen Verfahren könnte das ganz anders aussehen.
